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   OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00 - 57   

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https://dejure.org/2001,5615
OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00 - 57 (https://dejure.org/2001,5615)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.04.2001 - 5 U 670/00 - 57 (https://dejure.org/2001,5615)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. April 2001 - 5 U 670/00 - 57 (https://dejure.org/2001,5615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lebensversicherung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Zusatzversicherung; Berufsunfähigkeitsversicherung; Dynamisierung; Berufsunfähigkeitsrente; Verjährung; Fälligkeit; Feststellungsklage; Verjährungsfrist; Versicherungsvertrag; Anpassungsversicherun

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 5 Abs. 3; VVG § 43 Nr. 1
    Beweislast für den Inhalt der behaupteten mündlichen Ergänzung eines Versicherungsantrags trägt VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1405
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00
    Nach der "Auge und Ohr" - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend BGH VersR 1988, 234 ff.) ist anerkannt, dass der Versicherer nicht allein durch die Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars beweisen kann, dass der Versicherungsnehmer dem Agenten gegenüber die Gesundheitsfragen unzutreffend beantwortet hat, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand aufgeklärt zu haben und der Agent das Antragsformular ausgefüllt hat (BGH NJW 1993, 2807 unter II 3 a; NJW 1992, 828: NJW 1989, 2060 unter 3 b).

    Da die Urkunde hinsichtlich der Beantwortung der Gesundheitsfragen keine rechtsgeschäftliche, sondern nur eine Erklärung über Tatsachen (Gesundheitsumstände) enthält, mithin nur als erschütterbares Indiz für die Wahrheit der bestätigten Tatsache angesehen werden kann (BGH NJW 1989, 2060, 2061), muss der Versicherer vielmehr für die behauptete Obliegenheitsverletzung weiteren Beweis antreten, um dem - rechtvernichtenden - Einwand zum Erfolg zu verhelfen.

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00
    Nach der "Auge und Ohr" - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend BGH VersR 1988, 234 ff.) ist anerkannt, dass der Versicherer nicht allein durch die Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars beweisen kann, dass der Versicherungsnehmer dem Agenten gegenüber die Gesundheitsfragen unzutreffend beantwortet hat, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand aufgeklärt zu haben und der Agent das Antragsformular ausgefüllt hat (BGH NJW 1993, 2807 unter II 3 a; NJW 1992, 828: NJW 1989, 2060 unter 3 b).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00
    Nach der "Auge und Ohr" - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend BGH VersR 1988, 234 ff.) ist anerkannt, dass der Versicherer nicht allein durch die Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars beweisen kann, dass der Versicherungsnehmer dem Agenten gegenüber die Gesundheitsfragen unzutreffend beantwortet hat, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand aufgeklärt zu haben und der Agent das Antragsformular ausgefüllt hat (BGH NJW 1993, 2807 unter II 3 a; NJW 1992, 828: NJW 1989, 2060 unter 3 b).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00
    Nach der "Auge und Ohr" - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend BGH VersR 1988, 234 ff.) ist anerkannt, dass der Versicherer nicht allein durch die Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars beweisen kann, dass der Versicherungsnehmer dem Agenten gegenüber die Gesundheitsfragen unzutreffend beantwortet hat, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten wahrheitsgemäß über seinen Gesundheitszustand aufgeklärt zu haben und der Agent das Antragsformular ausgefüllt hat (BGH NJW 1993, 2807 unter II 3 a; NJW 1992, 828: NJW 1989, 2060 unter 3 b).
  • OLG Koblenz, 16.04.1999 - 10 U 791/98

    Eine Klausel über das Ende der Dynamisierung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00
    Diese Regelung ist AGB-konform (so zutreffend OLG Koblenz VersR 1999, 876, 877).
  • BGH, 10.05.1983 - IVa ZR 74/81

    Verjährung von Schadensersaztansprüchen wegen verspäteter Auszahlung einer nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00
    Es muss Klage auf sofortige Leistung erhoben werden können, der Gläubiger kann nicht auf die Feststellungsklage verwiesen werden (Römer, a.a.O., Rn 9; BGH NJW 1983, 2882).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dass im Leistungsstadium grundsätzlich keine Dynamisierung stattfindet, ist üblich und AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 ; Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519; Urt. v. 4.4.2001 - 5 U 670/00-57 - VersR 2001, 1405; OLG Koblenz, NVersZ 2002, 116; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 210; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., D. Rdn. 65).

    Ebenso wenig hat er vorgetragen, dies bei Antragstellung ausdrücklich gewünscht zu haben (vgl. dazu BGH, Urt. v. 03.07.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 ; Senat, Urt. v. 04.04.2001 - 5 U 670/00 - VersR 2001, 1405).

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Nach § 12 Abs. 1 VVG verjähren die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die der Lebensversicherung zuzurechnen ist, in fünf Jahren (vgl. BGH, Urt. v. 05.10.1988 - IVa ZR 317/86 - VersR 1988, 1323 f.; Senat, Urt. v. 04.04.2001 - 5 U 670/00-57 - VersR 2001, 1405 ff.).
  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen

    Die eigenen Angaben des Klägers erscheinen dem Gericht nicht mehr oder weniger vorzugswürdig als die Aussagen des Zeugen N. Da der Kläger zu beweisen hat, dass eine vom schriftlichen Vertrag abweichende mündliche Vereinbarung getroffen worden ist (BGH, VersR 2002, 1089; OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1405), geht das non liqued in der Beweisaufnahme zu Lasten des Klägers, so dass das Gericht nicht feststellen kann, dass die Beklagte zur Erstattung von Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von 5.000,00 EUR pro Jahr verpflichtet ist.
  • OLG Hamm, 04.09.2020 - 20 U 182/19

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Auswirkung Prämienerhöhung auf

    Die Vereinbarung der Dynamisierung bezieht sich in diesen Fällen primär auf die Erhöhung der Versicherungsprämie, die dann zu einer gesondert zu berechnenden Erhöhung der Versicherungsleistung führt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2001 - 5 U 670/00, VersR 2001, 1405, juris Rn. 24).
  • LG Dortmund, 04.12.2008 - 2 O 478/04

    Beweislast bei Berufung auf eine Behauptung eines Versicherungsagenten durch den

    Daher konnte der beweisbelastete Kläger (vgl. BGH VersR 2002, 1089; OLG Koblenz v. 28.4.2008 -10 U 1115/07-, BeckRS 2008 22585; OLG Saarbrücken VersR 2001, 1405) nicht beweisen, dass der Versicherungsvertrag unter mündlichem Verzicht auf jede Verweisungsmöglichkeit zustande gekommen ist.
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 5 U 766/98

    BU-Zusatzversicherung - Bevollmächtigung Versicherungsagent

    Gibt der Versicherungsnehmer bei Aufnahme des schriftlichen Versicherungsantrages gegenüber dem Versicherungsagenten mündliche Erklärungen zu dem von ihm gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes ab, so werden auch diese mündlichen Erklärungen des Versicherungsnehmers Inhalt seines Versicherungsantrages, auch wenn sie in dem schriftlichen Versicherungsantrag nicht aufgeführt sind, und zwar auch dann, wenn der Versicherungsagent die den schriftlichen Versicherungsantrag ergänzende mündliche Erklärung des Versicherungsnehmers nicht an den Versicherer übermittelt, denn die ergänzende mündliche Erklärung geht dem Versicherer wegen der Empfangsvollmacht des Versicherungsagenten schon dann zu, wenn sie zur Kenntnis des Versicherungsagenten gelangt (Römer, in: Römer/Langheid, aaO, Rdn. 8 zu § 5 VVG, und Prölls, in: Prölls/Martin, aaO, Rdn. 15 zu § 5 VVG, jeweils m.w.N.; dazu auch bereits die Entscheidung des Senats vom 4.4.2001 in dem Verfahren 5 U 670/00-57-).
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